Schutz- und Hygieneplan für

Ferienwohnung in Selbitz

Stand: 09.12.2020

Allgemeine Richtlinien

·         Nur diejenigen Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung gemäß jeweils aktueller Rechtslage nicht gilt, dürfen gemeinsam eine Wohneinheit beziehen. Die aktuelle Rechtsverordnung von Bayern ist zur Aufnahme von Gästen in Ferienwohnungen maßgeblich.

·         Gäste dürfen nur anreisen, wenn sie keine Covid-19-Symptome (v.a. Fieber, Husten und Atemnot, Geschmacks- und Geruchsstörungen, Durchfall) haben und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu Covid-19-Fällen hatten.

·         Die gebotenen Kontaktbeschränkungen/Einreisebeschränkungen sind zu beachten (hier sind z. B. Personenanzahl, Zugehörigkeit der Hausstände, Abstandregelungen, Herkunftsland relevant).

·         Fieber, Husten und Atemnot können Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus sein. Die betroffene Person sollte sich umgehend zunächst telefonisch zur Abklärung an einen behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt (www.rki.de/mein-gesundheitsamt) vor Ort wenden. Die telefonischen Kontaktdaten finden Sie unten.

·         Sollte die Erkrankung mit dem Coronavirus bestätigt werden, gelten die RKI-Hinweise bei bestätigter Erkrankung

·         Vermeiden Sie bitte engen Kontakt zu anderen Gästen in unserer Unterkunft, halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand.

·         Ein Mund-Nasen-Schutz ist geboten, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

·         Beachten Sie bitte die ausgehängten Hygiene- und Verhaltensregeln.

·         Besonders wichtig sind die Hinweise bzgl. Handhygiene (regelmäßiges und gründliches Waschen der Hände mit Seife für mindestens 20 Sekunden). In den Wohnungen im Sanitärbereich finden Sie Spender mit Flüssigseife, Handdesinfektionsmittel und Einmalhandtücher.

·         Hust- und Niesetikette (Husten und Niesen in die Ellenbeuge).

·         Lüften Sie Wohnräume regelmäßig, insbesondere wenn sich mehrere Personen darin aufhalten. Dies sollte entweder über weit geöffnete Fenster (Stoßlüftung) über mehrere Minuten oder – noch wirksamer – durch das Querlüften bzw. Querstromlüften erfolgen. Als Faustregel empfiehlt das Umweltbundesamt das Stoßlüften für im Schnitt mindestens 10 bis 15 Minuten, wobei im Sommer 20 bis 30 Minuten gelüftet werden sollte, während im Winter bei großen Temperaturunterschieden auch schon fünf Minuten ausreichend sein können.

·         Das Geschirr bitte im Geschirrspüler bei mindestens 60°C mit einem haushaltsüblichen Geschirrspülmittel reinigen.

·         Benutzte Taschentücher, Masken und Handschuhe sind angemessen zu entsorgen, indem diese in einem verschlossenen Plastikbeutel in der Restmülltonne entsorgt werden.

·         Eine Waschmaschine und ein Trockner stehen Ihnen zur Verfügung.

·         Wie bieten Ihnen ein kontaktloses Check-in.

 Kontaktdatenerfassung

·         Die Kontaktformulare (Selbstverpflichtung zur Infektionsprophylaxe) sind von jedem Gast auszufüllen und zu unterschreiben. Sie dienen dem Zweck der Kontaktpersonenermittlung im Fall einer festgestellten Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Hierbei sind jeweils Namen und Vornamen, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie der Zeitraum des Aufenthaltes zu dokumentieren.

·         Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht unbefugt einsehen können und die Daten vor unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind.

·         Die Daten sind nach Ablauf von vier Wochen zu löschen. 4Werden gegenüber dem zur Erhebung Verpflichteten Kontaktdaten angegeben, müssen sie wahrheitsgemäß sein.

·         Die dokumentierten Daten sind den zuständigen Gesundheitsbehörden auf deren Verlangen hin zu übermitteln, soweit dies zur Kontaktpersonenermittlung erforderlich ist. Eine anderweitige Verwendung der Daten ist unzulässig. Die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden bleiben unberührt.

Reinigung bei Gastwechsel

·         Besonders intensiv sind in der Ferienunterkunft Bad- und Toilettenoberflächen sowie häufig berührte Oberflächen (Türklinken, Fenstergriffe, Tische, Bettrahmen, Treppengeländer, Lichtschalter etc.) und häufig berührte Gegenstände (Reinigungsutensilien, Fernbedienung, Wasserkocher, Toaster, Herd, Kaffeemaschine, Kühlschrank etc.) nach der Abreise des Gastes zu reinigen und zu desinfizieren.

·         Wäsche wie Spüllappen und Putztücher sowie Handtücher, Waschlappen, Bettwäsche etc. müssen bei mindestens 60°C mit einem bleichmittelhaltigen Vollwaschmittel gewaschen werden. Die Betten werden unter Einhaltung von Hygienestandards bezogen.

·         Das komplette Geschirr sollte im Geschirrspüler bei mindestens 60°C mit einem haushaltsüblichen Geschirrspülmittel gereinigt und getrocknet werden.

·         Die Wohnungen werden ausreichend gelüftet.

·         Eine Wiederbelegungsfrist (z.B. Dauer der Nichtbelegung) entfällt.

Corona-spezifische Kontakte:

·         Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117

·         Landkreis Hof Bürgertelefon: 09281 / 57-155

·         Coronavirus Info-Hotline: +49 (0) 3843-755 6 9999

·         Löwen Apotheke: 09280 92181

·         Luitpold Apotheke: 09280 984444

 

 

Rechtlicher Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Die vorliegenden Informationen sollen als erste Hilfestellung dienen und sensibilisieren. Wir möchten ausdrücklich betonen, dass es sich hier nicht um eine Rechtsberatung handelt. Auch können die Aussagen zu medizinischen Fragen und möglichen Auswirkungen keine Beratung durch einen Facharzt oder die zuständigen Fachbehörden ersetzen.