Mit der verbindlichen Buchung der auf der Webseite beschriebenen Ferienwohnung über den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter (per email) erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn - wie in §3 formuliert - die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden. Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 1-2 Haustür-/Wohnungsschlüssel. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 15.00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 11.00 Uhr.
Die Zahlung der Grundmiete und eventueller Nebenkosten hat bis spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 2 Wochen vor Reiseantritt) ist der Reisepreis unverzüglich zu überweisen oder bei der Anreise bar zu entrichten. Eine Kaution wird nicht erhoben.
Storniert ( kündigt ) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten ( ausschließlich der Endreinigung ) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
des Gesamtpreises. Erfolgt keine Kündigung und der Mieter reist nicht an, gelten die gleiche Bedingungen.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.
Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
Eventuelle vorgefundene Beschädigungen sind dem Vermieter oder Verwalter unverzüglich zu melden.
Werden durch Mieter Schäden am Gebäude oder Mobiliar verursacht, ist der eingetretene Schaden zu ersetzen.
Das Rauchen innerhalb der Räume ist nicht gestattet ist. Bitte benutzen Sie hierzu die Terrasse.
Für die Mitnahme von Haustieren ist die vorherige Zustimmung vom Vermieter erforderlich. Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden.
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksame bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Selbitz. Es gilt das deutsche Recht.